Wir erledigen Ihre Buchhaltung
Mit der Rückgabe Ihrer Buchungsbelege erhalten Sie monatlich bzw. vierteljährlich aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen. Somit behalten Sie jederzeit Ihre Kosten- und Ertragssituation im Blick.
Wir arbeiten nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes und übernehmen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) ausschließlich die Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG (insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) ausgenommen sind.
Unsere Dienstleistungen umfassen ausschließlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die Erstellung der Lohnabrechnungen.